Tagungsförderung
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist bestrebt, durch eine Tagungsförderung besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen zu einer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen zu motivieren.
Auf Antrag können Mittel für Reise- und Unterbringungskosten sowie die Tagungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.400€ übernommen werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegensatz zu den Tagungsgebühren die Übernahme von Tagegeldern nicht geltend gemacht werden kann.
Richtlinien für die Vergabe
Die Richtlinien der Vergabe sowie Informationen zum Vorgehen bei der Beantragung der Mitteln finden Sie auf der Homepage des Büros für Gender und Diversity und in dieser Richtlinie.
Abrechnung der Tagungs- und Reisekosten
Informationen zur Abrechnung der Tagungs- und Reisekosten finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen:
Valerie Havemann
Tel.: 09131 85 64028
Büro für Gender & Diversity
Wetterkreuz 13
91058 Erlangen
E-Mail: wiso-frauenbeauftragte@fau.de