Individuelle Karriereförderung von (fortgeschrittenen Doktorandinnen), Postdoktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen

Im Rahmen der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft stehen der Fakultät Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung, mit denen wir Maßnahmen, welche sie in ihrer Karriere unterstützen, finanzieren können.

Die Phase nach der Promotion bzw. die zweite Hälfte der Promotion gestaltet sich für jede Wissenschaftlerin individuell. Um hier gezielt und bedarfsgerecht zu fördern, können sich Wissenschaftlerinnen für eine individuelle Karriereförderung bewerben.

Umfang:

Die Förderung kann pro Person pro Jahr max. 2.000 € und während der gesamten Laufzeit der Zielvereinbarungen bis Ende 2027 max. 5.000 € betragen.

Verwendung:

Die Mittel können nach individuellem Bedarf verwendet werden, etwa für die Finanzierung von Studentischen/ Wissenschaftlichen Hilfskräften, eine Zwischenfinanzierung, Sachmittel, die Durchführung von empirischen Studien, die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oder den Besuch von Tagungen und Kongressen.

Zielgruppe:

Das Angebot richtet sich an Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie W1-Professorinnen ohne Tenure Track.

Von Juli – Dezember jeden Jahres können sich auch fortgeschrittene Doktorandinnen um die individuelle Karriereförderung bewerben

Bewerbung:

Die Antragstellung erfolgt bei der Referentin der Frauenbeauftragten (wiso-frauenbeauftragte@fau.de) und enthält:

  • Eine Skizzierung Ihres Forschungsprojektes inkl. eines groben Zeitplans (ca. 2 Seiten)
  • Möglichst konkrete Angaben darüber, wofür die Fördermittel verwendet werden sollen, inkl. einer detaillierten Kostenaufstellung in tabellarischer Form
  • Einen akademischen Lebenslauf ggf. inkl. Publikationsliste
  •  Doktorandinnen:
    • eine kurze Darstellung an welchem Punkt Ihrer Promotion Sie sich derzeit befinden
  • Bei Dienstreisen:
    • Bitte reichen Sie folgendes Formular von Ihnen sowie Ihrer*Ihrem Vorgesetzten / Ihrer Institutsleitung unterzeichnet ein. Es dient der Aufnahme der relevanten Daten und wird nicht an die Reisekostenstelle weitergeleitet. Sie können daher die Felder (Kapitel, Titel, AOSt-Nr.) unter „Buchungsstelle“ frei lassen: https://www.intern.fau.de/files/2024/05/R0001_Genehmigung_Dienstreise.pdf
    • Doktorandinnen: eine Angabe, ob über Lehrstuhl oder Projekt keine bzw. begrenzte Reisemittel zur Verfügung stehen
    • Es können keine Tagegelder ausgezahlt werden

Bewerbungsfrist:

Dauerhaft möglich bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel.

Vergaberichtlinie der individuellen Karriereförderung

Kontakt:

Prof. Dr. Martina Steul-Fischer (Fakultätsbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst)

Valerie Havemann (Referentin der Fakultätsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst, Koordinatorin der Zielvereinbarungsmaßnahmen der Fakultät )

Zwei Frauen arbeiten gemeinsam an Projekt, Laptop